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Die Einheitsbewertung im Sachwertverfahren
- Beschreibung
- Die Einheitsbewertung wurde schon vor 19 Jahren bei der
Abschaffung der Vermögenssteuer vorzeitig für "tot" erklärt. Sie
lebt jedoch in der Grundsteuer und Gewerbesteuer weiter. Das
Seminar zeigt auf, wie die Steuerabteilungen mit den
Bauabteilungen und/oder externen Architekten zusammenarbeiten
sollten. Dazu gehört das Zusammentragen von Bauanträgen und
-genehmigungen, Bauplänen, Grundstückstransaktionen, die
Ermittlung des Bodenwerts, die Ermittlung des Gebäudewerts durch
Berechnung und Bewertung des umbauten Raums, die Zuordnung zu
Gebäudeklassen sowie auch die Ermittlung des Wertes der
Außenanlagen. Wie die Erklärungen zu Feststellung des
Einheitswertes auszufüllen sind, welche Anlagen erforderlich
sind und wie die Baubegehung mit den Bausachverständigen
vorzubereiten sind, werden im Seminar praxisorientiert
vermittelt. Darüber hinaus wird die Prüfung der
Einheitswertbescheide und der Grundsteuermessbescheide erklärt.
Ein Ausblick auf die geplante Grundsteuerreform wird ebenfalls
nicht fehlen.
- Im Einzelnen wird behandelt:
- Abgrenzung und Bewertung von Gebäuden und
Betriebsvorrichtungen
- Der Gebäudebegriff und wichtige Erlasse der Finanzbehörden
- Gebäudebestandteile und ABC der Betriebsvorrichtungen
- Erhaltungsaufwand oder Anschaffungs- und Herstellungskosten
bei Gebäuden
- Feststellung der Einheitswerte
- Der für die Einheitswerte verantwortliche Bereich muss
über alle Bauanträge/-genehmigungen der betroffenen
Unternehmen informiert werden. Die Finanzämter bekommen
die Baugenehmigungen auch und leiten daraus eine
Feststellung / Fortschreibung der Einheitswerte ab.
- Bereitstellung der wesentlichen Baupläne (Lagepläne,
Draufsichten, Ansichten, Schnitte je Bauteil,
Ausstattungspläne)
- Ermittlung des Bodenwerts (§ 84 BewG)
- Überblick über alle Grundstückstransaktionen
verschaffen
- Abgleich des Bestandes der Anlagenbuchhaltung mit
den Grundbuchauszügen
- Ermittlung des Gebäudewerts nach § 85 BewG im
Sachwertverfahren
- Berechnung des umbauten Raumes ( DIN 277)
- Zuordnung von Raummeter- und Quadratmeterpreisen
- Beurteilung von baulicher Ausstattung
- Zuordnung nach Gebäudeklassen (Teil A:
Verwaltungs-/Sozial-/Pförtner-/Wohngebäude;
Teil B: Fabrik-/Werkstatt-/Lager- und sonstige
Gebäude)
- Ermittlung von Ermäßigungen oder Erhöhungen der
Raummeterpreise
- Wertminderungen wegen des Alters, baulicher Mängel
und Schäden
- Ermittlung des Wertes der Außenanlagen
- Einzelermittlung oder prozentuale Ermittlung vom
Gebäudewert
- Erklärung der Einheitswerte
- Erstellung der Erklärung zur Feststellung des
Einheitswerts auf den jeweiligen Stichtag
- Einreichen der Erklärung, Lagepläne, Baupläne, Fotos
etc. beim zuständigen FA
- Baubegehung mit dem Bausachverständigen der jeweiligen
OFD und des FA
- Festlegung zusammen mit dem Finanzamt für die der
Ausbildung dienenden Flächen, bzw. Einheitswerte
(Grundsteuerbefreiung)
- Prüfung der erhaltenen Einheitswertbescheide, bzw.
Grundsteuermessbescheide
- Grundsteuer
- Die jährlichen Grundsteuer-Bescheide der Städte und
Gemeinden sind mit den Grundsteuermessbescheiden
abzugleichen
- Überwachung der Lastschriften durch die Gemeinden (zum
01.07.JJ)
- Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer. Dadurch kann es
bei einem Verkauf von Immobilien zu einer anteiligen
Weiterbelastung an den Käufer kommen
- Ausblick auf die neue Grundsteuerreform ab 2024