Uwe Jüttner
Beratung, Dienstleistung, Seminare
Bilanzbuchhalter (IHK)
European Management Accountant

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Steuer-Nr. 32217 / 29980
USt-ID: DE172339783

Die Einheitsbewertung im Sachwertverfahren

Beschreibung
Die Einheitsbewertung wurde schon vor 19 Jahren bei der Abschaffung der Vermögenssteuer vorzeitig für "tot" erklärt. Sie lebt jedoch in der Grundsteuer und Gewerbesteuer weiter. Das Seminar zeigt auf, wie die Steuerabteilungen mit den Bauabteilungen und/oder externen Architekten zusammenarbeiten sollten. Dazu gehört das Zusammentragen von Bauanträgen und -genehmigungen, Bauplänen, Grundstückstransaktionen, die Ermittlung des Bodenwerts, die Ermittlung des Gebäudewerts durch Berechnung und Bewertung des umbauten Raums, die Zuordnung zu Gebäudeklassen sowie auch die Ermittlung des Wertes der Außenanlagen. Wie die Erklärungen zu Feststellung des Einheitswertes auszufüllen sind, welche Anlagen erforderlich sind und wie die Baubegehung mit den Bausachverständigen vorzubereiten sind, werden im Seminar praxisorientiert vermittelt. Darüber hinaus wird die Prüfung der Einheitswertbescheide und der Grundsteuermessbescheide erklärt. Ein Ausblick auf die geplante Grundsteuerreform wird ebenfalls nicht fehlen.
Im Einzelnen wird behandelt:
  1. Abgrenzung und Bewertung von Gebäuden und Betriebsvorrichtungen
  2. Der Gebäudebegriff und wichtige Erlasse der Finanzbehörden
  3. Gebäudebestandteile und ABC der Betriebsvorrichtungen
  4. Erhaltungsaufwand oder Anschaffungs- und Herstellungskosten bei Gebäuden
  5. Feststellung der Einheitswerte
    • Der für die Einheitswerte verantwortliche Bereich muss über alle Bauanträge/-genehmigungen der betroffenen Unternehmen informiert werden. Die Finanzämter bekommen die Baugenehmigungen auch und leiten daraus eine Feststellung / Fortschreibung der Einheitswerte ab.
    • Bereitstellung der wesentlichen Baupläne (Lagepläne, Draufsichten, Ansichten, Schnitte je Bauteil, Ausstattungspläne)
    • Ermittlung des Bodenwerts (§ 84 BewG)
      • Überblick über alle Grundstückstransaktionen verschaffen
      • Abgleich des Bestandes der Anlagenbuchhaltung mit den Grundbuchauszügen
    • Ermittlung des Gebäudewerts nach § 85 BewG im Sachwertverfahren
      • Berechnung des umbauten Raumes ( DIN 277)
      • Zuordnung von Raummeter- und Quadratmeterpreisen
      • Beurteilung von baulicher Ausstattung
      • Zuordnung nach Gebäudeklassen (Teil A: Verwaltungs-/Sozial-/Pförtner-/Wohngebäude;
        Teil B: Fabrik-/Werkstatt-/Lager- und sonstige Gebäude)
      • Ermittlung von Ermäßigungen oder Erhöhungen der Raummeterpreise
      • Wertminderungen wegen des Alters, baulicher Mängel und Schäden
    • Ermittlung des Wertes der Außenanlagen
      • Einzelermittlung oder prozentuale Ermittlung vom Gebäudewert
  6. Erklärung der Einheitswerte
    • Erstellung der Erklärung zur Feststellung des Einheitswerts auf den jeweiligen Stichtag
      • Einreichen der Erklärung, Lagepläne, Baupläne, Fotos etc. beim zuständigen FA
    • Baubegehung mit dem Bausachverständigen der jeweiligen OFD und des FA
    • Festlegung zusammen mit dem Finanzamt für die der Ausbildung dienenden Flächen, bzw. Einheitswerte (Grundsteuerbefreiung)
    • Prüfung der erhaltenen Einheitswertbescheide, bzw. Grundsteuermessbescheide
  7. Grundsteuer
    • Die jährlichen Grundsteuer-Bescheide der Städte und Gemeinden sind mit den Grundsteuermessbescheiden abzugleichen
    • Überwachung der Lastschriften durch die Gemeinden (zum 01.07.JJ)
    • Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer. Dadurch kann es bei einem Verkauf von Immobilien zu einer anteiligen Weiterbelastung an den Käufer kommen
    • Ausblick auf die neue Grundsteuerreform ab 2024